W O C H E N R U H E Z E I T

Spätestens 144 Stunden (6x 24) nachdem die letzte Wochenruhezeit beendet wurde, muss eine neue Wochenruhezeit eingelegt werden.

– regelmäßige Wochenruhezeit = 45 Stunden

– darf auf ein Minimum von 24 Stunden verkürzt werden.

– die Verkürzung darf nie 2x hintereinander genommen werden.

– die verkürzte Wochenruhezeit darf im Fahrzeug verbracht werden

– die verkürzte Zeit muss nachgeholt werden. Das geschieht durch anhängen an eine mind. 9-stündige Tagesruhezeit oder eine Wochenruhezeit. Dazu hat man bis zum Ablauf der 3. auf die Verkürzung folgenden Woche (also evtl. 4 Wochen) Zeit.

– es darf auch erneut verkürzt werden, wenn die erste Verkürzung noch nicht nachgeholt wurde.

– eine Wochenruhezeit hebt nicht die Doppelwochenregelung auf. Die Doppelwoche endet erst am Sonntag 24:00 Uhr.

– zwischen zwei Wochenruhezeiten darf die Tagesruhezeit 3x verkürzt werden (liegt die WRz in der Mitte der Woche, sind also bis zu 6 Verkürzungen in einer Woche zulässig).

 

Mit freundlicher Genehmigung von Benedikt Spreine von Spreine Aus- und Weiterbildung

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