Spätestens 144 Stunden (6x 24) nachdem die letzte Wochenruhezeit beendet wurde, muss eine neue Wochenruhezeit eingelegt werden.
– regelmäßige Wochenruhezeit = 45 Stunden
– darf auf ein Minimum von 24 Stunden verkürzt werden.
– die Verkürzung darf nie 2x hintereinander genommen werden.
– die verkürzte Wochenruhezeit darf im Fahrzeug verbracht werden
– die verkürzte Zeit muss nachgeholt werden. Das geschieht durch anhängen an eine mind. 9-stündige Tagesruhezeit oder eine Wochenruhezeit. Dazu hat man bis zum Ablauf der 3. auf die Verkürzung folgenden Woche (also evtl. 4 Wochen) Zeit.
– es darf auch erneut verkürzt werden, wenn die erste Verkürzung noch nicht nachgeholt wurde.
– eine Wochenruhezeit hebt nicht die Doppelwochenregelung auf. Die Doppelwoche endet erst am Sonntag 24:00 Uhr.
– zwischen zwei Wochenruhezeiten darf die Tagesruhezeit 3x verkürzt werden (liegt die WRz in der Mitte der Woche, sind also bis zu 6 Verkürzungen in einer Woche zulässig).
Mit freundlicher Genehmigung von Benedikt Spreine von Spreine Aus- und Weiterbildung