Ein belgischer Feuerwehrmann bekommt Recht. Er arbeitet seit 1981 als freiwilliger Feuerwehrmann und ist darüber hinaus Angestellter eines Privatunternehmens. Der Mann hatte pro Monat eine Woche Rufbereitschaft – und zwar abends und am Wochenende. 2009 klagte der Feuerwehrmann gegen die…
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