Ablegereife bedeutet, wann das Zurrmaterial nicht mehr verwendet werden darf! Wird die Ablegereife festgestellt, MUSS das Zurrmittel unverzüglich entsorgt werden! Ablegereife von 1. Zurrgurten: – bei Garnbrüchen oder Garnschnitten, die mehr als 10% des Gewebes stören! – bei Beschädigungen tragender…
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