Führerscheinverlängerung und Weiterbildung sollte man zunächst einmal unabhängig voneinander betrachten:
– Busfahrer müssen eine erste Weiterbildung von 35 Zeitstunden bis einschließlich 9. September 2013 absolviert haben.
– Lkw-Fahrer müssen eine erste Weiterbildung von 35 Zeitstunden bis einschließlich 9. September 2014 absolviert haben.
Trotzdem können Sie, um doppelte Kosten für Eintragungen im Führerschein zu vermeiden, Ihre erste Weiterbildung mit dem Verlängern des Führerscheins synchron gestalten. Das bedeutet: Wenn Ihre Führerscheinverlängerung bis einschließlich 9. September 2015 für Busfahrer beziehungsweise bis einschließlich 9. September 2016 für Lkw-Fahrer ansteht, können Sie die Weiterbildung bis zum Datum des Führerschein-Ablaufs hinausschieben, jedoch in keinem Falle später als bis zum jeweiligen Stichtag 10. September 2015 (Bus) oder 10. September 2016 (Lkw). Wichtig: Rechnen Sie neben den Fristen immer auch die Bearbeitungszeit der Behörden ein, wenn Sie Ihren Führerschein verlängern.
Beispiel LKW
– Frist Führerscheinverlängerung 20.12.2015
Wenn Ihr Lkw-Führerschein am 20.12.2015 verlängert werden muss, können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren.
– Frist Führerscheinverlängerung 11.4.2016
Wenn Ihr Lkw-Führerschein am 11.4.2016 verlängert werden muss, können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren.
– Frist Führerscheinverlängerung 11.11.2016
Wenn Ihr Lkw-Führerschein am 11.11.2016 verlängert werden muss, müssen Sie die erste Weiterbildung dennoch bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren (weil der 11.11.2016 nach der letztmöglichen Frist des 10.09.2016 liegt).
Beispiele Bus
– Frist Führerscheinverlängerung 15.3.2014
Wenn Ihr Busführerschein am 15.3.2014 verlängert werden muss, können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2013 absolvieren.
– Frist Führerscheinverlängerung 15.6.2015
Wenn Ihr Busführerschein am 15.6.2015 verlängert werden muss, können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2013 absolvieren.
Quelle: www.eu-bkf.de