Wer in einem Betrieb für die Einhaltung von Ladungssicherungsvorschriften verantwortlich ist, muss regelmäßig und unerwartet Stichproben durchführen. Tut er das nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, sagt das Oberlandesgericht Bamberg (AZ: „ Ss OWi 659/13). Im zugrundeliegenden Fall wurde der Disponent…
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