Schlagwort: Personenverkehr

Spezielle Ruhezeitregelung im grenzüberschreitenden Personenverkehr 

Eine spezielle Ruhezeitregelung gilt im grenzüberschreitenden Personenverkehr (Art. 8 Abs.6a VO (EG) Nr. 561/2006). Fahrer von Bussen dürfen unter folgenden Voraussetzungen 12 Tage hintereinander ein Fahrzeug lenken (sog. 12-Tage-Regelung): Die Fahrt darf nur einen einzelnen Gelegenheitsdienst umfassen. Dem Dienst muss eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit…