Grundlegend muß jeder Fahrer, auch selbtfahrende Unternehmer, bei Kontrollen die letzten 28 Kalendertage den Nachweis über seine Tätigkeiten erbringen. Als Aufzeichnungen gelten: – Schaublätter – Tageskontrollblätter gemäß §1 Abs.6 FpersV – Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät – Aufzeichnungen gem. Artikel…
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