„Der Chef MUSS die Kosten der Fahrerkarte übernehmen!“
Weil…und jetzt kommt die sehr logische Erklärung:
„Der Chef hat ja schließlich auch die Tachoscheiben bezahlt und deswegen MUSS er auch die Fahrerkarte zahlen! Kein Fahrer hätte ja schließlich die Tachoscheiben selbst bezahlen müssen!“
Und auf den Einwand, dass auf der Karte ja der Name des Fahrers stehen würde, daher sei sie Eigentum des Fahrers, wurde argumentiert:
„Auf den Tachoscheiben stand ja auch der Name des Fahrers und man musste sie ja trotzdem dem Chef aushändigen! Und wenn die Karte ja dem Fahrer gehören würde, dann wären die Daten auf der Karte auch Eigentum des Fahrers und somit darf er sie auch nicht dem Chef zum Download geben!“
Ich möchte mal das Gesicht von einem Chef sehen, wenn er das von entsprechendem Fahrer zu hören bekommt! Und dann erst das Gesicht von einem kontrollierenden Beamten bei den Worten:
„Nö…meine Daten bekommen Sie nicht. Is‘ meine Fahrerkarte und daher auch meine Daten!“
Aber jetzt al im Ernst:
Die Fahrerkarte ist und bleibt persönlicher Eigentum des Fahrers! Und muss somit auch von ihm bezahlt werden!
Das Bundesarbeitsgericht hat dazu folgende Pressemitteilung herausgegeben nach einem Gerichtsurteil:
„….Der Neunte Senat hat ebenso wie die Vorinstanzen die Klage abgewiesen. Der Kläger hat keinen Aufwendungsersatzanspruch. Dieser folgt insbesondere nicht aus § 670 BGB. Der Arbeitnehmer hat ein eigenes Interesse an der Verwendung der Fahrerkarte. Sie wird für ihn persönlich ausgestellt und ermöglicht ihm das Führen von LKW ab 3,5 t zulässigen Gesamtgewichts. Die Nutzung der Fahrerkarte ist nicht auf das bestehende Arbeitsverhältnis beschränkt. Ihre Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre. ….!“
Hier den ganzen Text lesen: Fahrer muss Fahrerkarte selbst bezahlen