…ja oder nein? Folgendes steht in der Straßenverkehrsordnung: Auszug aus der Straßenverkehrsordnung – § 30 Abs. 3 und 4 StVO (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über…
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