„Darf mein Personalausweis kopiert werden?“
Jeder von uns kennt die Situation in unserem Job: man muss bei einer Firma abladen oder laden. Beim Sicherheitsdienst/Pförtner heißt es dann: „Ich brauche Ihren Ausweis zum kopieren!“ Ohne groß nachzudenken gibt man den Ausweis ab, denn meistens ist es so, dass man sonst nicht abgeladen oder geladen bekommt. Also wurde die Kopie gemacht und man hätte Ruhe.
Aber: bis Mitte Juli 2017 war es laut Personalausweisgesetz verboten, Kopien davon zu machen.
Seit dem 15.07.2017 ist aber die Änderung von Paragraph 20 Personalausweisgesetz geändert worden.
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
§ 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
….
„(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.„
Somit kann man jetzt guten Gewissens seinen Ausweis zur Kopie zur Verfügung stellen; vorrausgesetzt, man erteilt die Zustimmung! 😉