„Darf ich im LKW barfuß fahren?“
Antwort:
Nein!
Es ist zwar laut StVO nicht verboten, barfuß zu fahren, doch gilt für LKW-Fahrer in diesem Fall nicht nur die StVO, sondern auch die Unfallverhütungsvotschriften.
Privat ist es erlaubt, aber im Job nicht!
§209 Abs.1 Nr.1, 15 Abs.1 SGB VII i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:
„Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“
Somit ist es dem LKW-Fahrer untersagt, barfuß seinen LKW zu bewegen!
Ich kenne natürlich alle Argumente, die Barfuß-Fahrer anbringen:
„Der LKW ist mein Wohnzimmer. Da bleiben Schuhe draußen!“
„Ich hol mir doch den Dreck nicht in den LKW!“
Und so weiter.
Dabei gibt es einen ganz simplen Trick: einfach ein paar „Hausturnschuhe“ oder „Hausschlappen mit Riemen“ anziehen, wenn man fährt. Diese werden ausschließlich im LKW angezogen und sonst nirgends. So bleiben die Arbeitsschuhe draußen, der Dreck bleibt draußen, Sicherheit ist gewährleistet und bei einer Kontrolle bleibt auch die Strafe durch die BG draußen. Denn die Polizei wird barfuß fahren nicht ahnden, aber an die zuständige BG weiterleiten, die dann eine Anzeige mit entsprechender Strafe zuschicken wird. Denn es ist ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvotschriften.
Und seien wir am ehrlich: wer will schon für etwas zahlen, was sich vermeiden lässt? 😉
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