Zurrmittel und deren Kennzeichnung

„Was muss auf dem Etikett eines zugelassenen Zurrmittels stehen?“

Folgende Angaben müssen gut sicht- und lesbar vorhanden sein:

  • Name und Symbol des Hersteller
  • Prüfnummer und GS-Zeichen
  • Normen nach dem der Zurrgurt
  • Normale Handkraft SHF (Standard Hand Force) in daN
  • Vorspannkraft STF (Standard Tension Force) in daN
  • zulässige Zurrkraft mit Symboldarstellung (LC = Lashing Capacity) in daN (1 daN = 10 N = 1 kp = 1kg)
  • Nutzlänge des Zurrmittels
  • Werkstoff
    • PES (Polyester) = blaues Etikett
    • PA (Polamid) = grünes Etikett
    • PP (Polypropylen) = braunes Etikett
  • Dehnung bei zulässiger Zurrkraft in prozentualer Angabe
  • Herstelljahr
  • Code-Nummer / Rückverfolgbarkeitscode
  • VDI-Konformität
  • Warnhinweis: Darf nicht zum Heben verwendet werden! Nur zum Zurren!

Sollte das Etikett nicht mehr lesbar oder Angaben darauf nicht vorhanden sein, ist das Zurrmittel sofort ablegereif und darf nicht mehr benutzt werden. Auch wenn es noch neu sein sollte. 

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