Junior kam grad heim und erzählte von seiner Unterhaltung mit einem polnischen Fahrer, der noch bei ihm abladen wollte. Da es aber nicht mehr möglich war, die Firma war schon zu, erst Montagmorgen um 7 Uhr wieder, fragte der Fahrer, ob und wo er im Industriegebiet stehen bleiben könne. Junior sagte ihm dann, dass er gegenüber auf dem Parkstreifen bis Montag bleiben könne. Es gäbe auch unweit dieverse Möglichkeiten einzukaufen.
Der Fahrer meinte dann, ob er auch seinen LKW übers Wochenende dort lassen könnte, weil er heim nach Polen müsse.
Als Junior ihn fragte, ob es wegen dem Verbot der regelmäßigen Wochenruhezeit im LKW wäre, bestätigte der Fahrer das. Er könne doch auch in der Nähe ein Hotel nehmen, er wäre ihm bei der Suche behilflich, verneinte der Fahrer. Auf die Frage bezüglich der Kosten für Hotel oder Heimfahrt, wollte der Fahrer keine Antwort geben.
Mal davon abgesehen, dass der Fahrer wahrscheinlich eh nicht mehr bis nach Polen gekommen wäre….seine mindestens 45 Std. Wochenruhezeit schafft er durch das hin- & herfahren nach und von Polen theoretisch auch nicht. Denn, da der Parkplatz in dem Industriegebiet weder der Standort der Spedition noch ein von der Spedition angemieteter Platz ist, sind jeweils An- & Abfahrt als Arbeitszeit nachzutragen. Somit kommt der Fahrer auf keinen Fall auf 45 Std. REALE Wochenruhezeit.
Und ab hier kann ich jetzt nur spekulieren: die Arbeitszeit der Ab- & Anfahrt vom/zum LKW wird wahrscheinlich durch den Fahrer NICHT nachgetragen, sondern wohl eher als Pause. Ansonsten würde dieses Vorgehen (LKW in Olpe stehen lassen, nach Polen fahren und Montagfrüh wieder zum LKW) keinerlei Sinn machen.
Was mich jetzt an diesem Beispiel, wie man legal illegal das Verbot der regelmäßigen Wochenruhezeit im LKW „umgeht“, so wütend macht:
1. auf Kosten des Fahrers (finanziell und gesundheitlich!) findet hier eine Spedition eine für sich (und NUR FÜR SICH!) optimale Lösung. Der Fahrer ist nebensächlich. Und ich behaupte mal: dass das KEIN Einzelfall ist!
Im Umkehrschluss ist so ein Vorgehen dieser Spedition auch unverantwortlich anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Von dem Wettbewerbsvorteil will ich mal gar nicht anfangen.
2. die Umsetzung der Verordnung ist völlig dilettantisch und lapidar in Angriff genommen worden. Weder ist der Bußgeldkatalog in Form von Strafe angepasst worden und vor allem denke ich, dass die Fahrer die letzten sein sollten, die bei Verstößen bestraft werden sollten.
Des weiteren: wer will die Umsetzung kontrollieren? Jeder weiß, dass Deutschland viel zu wenige Kontrollbeamte hat. Und mal unter uns Pastorentöchtern: welche Behörde kontrolliert explizit am Wochenende?
3. welche Nachweise, wo man die rWR verbracht hat, sind erlaubt/nicht erlaubt, die bei Kontrollen vorgelegt werden müssen? Muss ich als Ehefrau meinem Mann bescheinigen, wann er wann wo und wie zu Hause war? Vielleicht noch detailliert? Völlig utopisch!
4. was eine geeignete Schlafmöglichkeit laut VO sein soll, ist auch nicht geklärt. Hier gehört meiner Meinung nach der Begriff „am Lebensmittelpunkt des Fahrers“ hin, ob nach europäischem Recht rechtens oder nicht. Denn diese schwammige Auslegung sorgt nur für EINES: dass Speditionen auf dem Rücken der Fahrer Wege suchen und finden, das Verbot illegal legal zu umgehen.
Zusammenfassend kann ich für mich persönlich nur ein Resümee aus dem derzeitigen Chaos um die rWR ziehen:
Unausgereift, gesundheitsgefährdend, strassenverkehrsgefährdend, ausbeutend und derzeit mal noch völlig sinnfrei!
Wie kann man (Gesetzgeber) ein Verbot umsetzen wollen, dass man zwar mündlich sanktioniert, aber praktisch nicht durchführbar ist?
Was seitens des Gesetzgebers hier VERSUCHT wurde/wird, ist lächerlich in meinen Augen.
1 comment for “Unglaublich sowas ”