Schade, dass ein Fahrer so mit der Transportbranche abrechnet

Vor einiger Zeit gab es eine rege Diskussion bei Facebook über ein Buch (Das sechste Modul – Die größten Widersprüche in der Transport und Logistik-Branche) eines ehemaligen Fahrers, welches zu sehr hitzigen Worten geführt hat. Es wurden Vorwürfe gegen den Autor laut, dass sein Buch und der Inhalt weder gut recherchiert, noch von einem Lektor Korrektur gelesen wurde. Vorwürfe wie „Abrechnung mit ehemaligen Arbeitgebern“ oder „Die Branche in den Dreck ziehen“ waren und nur 2 von Vielen.

Da ich jobtechnisch ja nun mal damit zu tun habe und nicht ohne Wissen mitdiskutieren wollte und konnte, habe ich dieses Buch dank eines befreundeten Fahrers zu lesen bekommen. Zum einen wollte ich mir ein eigenes Bild machen und zum zweiten: konnten die ganzen negativen Kritiken denn so wahr sein? Ich war neugierig.

Mit Block und Stift bewaffnet habe ich mich an´s lesen begeben. Ich wollte die angeblichen Fehler für mich dokumentieren. Und leider muss ich sagen, dass die Vorwürfe wahr sind! Von „Abrechnung mit alten AG“ über Verallgemeinerung und teils sogar die Fahrer als dumm und naiv hinstellen ist alles dabei. Stellenweise wird sogar der Leser als „dumm“ dahingestellt.

Ganz übel aufgestoßen ist mir auf Seite 33 die Behauptung, dass die VO (EG) 561/2006 fast ausnahmslos missachtet würden. Somit unterstellt der Autor jedem Fahrer und Unternehmen, dass sie alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten begehen. Eine solche Behauptung in einem Buch zu veröffentlichen, grenzt schon an Arroganz und vor allem ist es schlichtweg falsch!

„Angestachelt“ durch diese Behauptung, habe ich das Buch nun noch intensiver gelesen. Ich hatte eigentlich gehofft, es wäre nur ein Ausrutscher des Autors gewesen. Leider musste ich schnell herauslesen, dass dem nicht so war.

Es fängt schon damit an, dass der Autor behauptet, die meisten Fahrer seien Singles. Also ich habe in meinem Freundes- und Bekanntenkreis unzählige Fahrerkollegen, die seit Jahren glücklich verheiratet oder vergeben sind. Und deren Beziehungen ohne weiteres funktionieren, wie meine seit fast 20 Jahren auch.

Auf Seite 14 geht es mit der Verallgemeinerung weiter.

Jedes Fernfahrerwochenende würde immer nach dem gleichen Schema ablaufen: heim kommen, müde sein, vielleicht noch was zu essen machen, schlafen. Am nächsten Morgen, immer noch müde, werden Wäsche und Einkauf gemacht. Mittagessen auf Grund des Mangels an Zeit nur was Schnelles in der Mikrowelle. Etwas vorschlafen, weil man ja nachts wieder los muss. Und nicht vergessen: duschen, da man ja nicht weiß, wann man auf Tour die nächste Dusche bekommt. Hobbys können ja auch nicht wahr genommen werden, da man ja dafür keine Zeit hat.

Mein Wochenende unterscheidet sich da aber ganz gravierend von dem seinen, und bei uns fahren beide Partner! Zeit für Gemeinsamkeiten und Hobbys haben wir trotz, dass wir sonntags und montags wieder los müssen. Und ´ne Dusche finde ich unterwegs IMMER; die Zeit für eben diese nehm´ ich mir! Ganz einfach!

Des weiteren stellt der Autor die These auf, dass die sozialen Kontakte von Fahrern, wenn überhaupt, nur noch über Telefon und Internet bestehen würden und ein solches Leben auf der Straße das Selbstwertgefühl zum Schwinden bringt.

Öhm….also ich weiß noch sehr genau, wie meine Familie und Freunde ausschauen. Und das geht ganz prima ohne Internet und Telefon. Nennt sich „Reallife“, welches ich am WE IMMER praktiziere. Und ich mußte mir auch noch nicht sagen lassen, dass mein Selbstwertgefühl verschwunden oder weniger geworden ist. Kann ich persönlich auch nicht an mir beobachten. Ganz im Gegenteil: ich bin rotzenfrech und hab ne große Klappe, die ich auch verteidige. 😛

Jetzt bemängelt der Autor die Modulschulungen und deren Durchführung.

Seiner Meinung nach sind die Schulungen nach BKrFQG alle gleich „blöd“ und sinnlos. Schließlich opfert der Fahrer dafür eventuell seinen Urlaub, seine Freizeit, die ja so oder so schon so knapp ist und bezahlte Arbeitszeit ist die Schulung ja schließlich auch nicht. Falsch!

Zum einen gibt es gerade für die Schulungen die Möglichkeit des Bildungsurlaubes. Somit brauch man seinen eigenen Urlaub auch nicht „opfern“.

In NRW z.B. heißt es:

Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr haben nach §§ 2, 3 AWbG Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, sowie Heimarbeiter, Gleichgestellte und arbeitnehmerähnliche Personen. Eine Kumulierung innerhalb von zwei Jahren ist möglich. Der Anspruch entsteht nach einer Beschäftigungszeit von 6 Monaten und hängt von der Betriebsgröße, sein Umfang von eventueller betrieblicher Weiterbildung ab. Für die Zeit des Bildungsurlaubs hat der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung fortzuzahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen (§12a AWbG) können auch Auszubildende einen Anspruch auf Bildungsurlaub wahrnehmen.

 

Somit hätte sich der Vorwurf des „verbratenen Urlaubs“ oder Freizeit erledigt.

Bleibt noch, ob die Module „Freizeit“ oder Arbeitszeit sind. Die Rechtsprechung besagt, dass vom Unternehmen angeordnete Weiterbildungen als Arbeitszeit zu werten sind und somit mit einem Freizeitausgleich erfolgen müssen. In diesem Fall hieße das, dass der Fahrer seine Zeit bei der Modulschulung als Arbeitszeit im Digitalen Tachographen nachtragen muss.

Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass die Modulschulung ja NICHT vom AG angeordnet wurde, somit also eine Weiterbildung privater Natur ist, und auch nicht als Arbeitszeit gilt bzw. mit Freizeit ausgeglichen wird. Hier ist aber anzumerken, dass das jedes Unternehmen anders handhabt. Einige Speditionen bezahlen die Lehrgänge und die Arbeitszeit, andere nicht. Womit ich bei den Kosten der Schulungen angekommen bin.

Die 5 Module kosten zwischen 100 und 150 Euro pro Modul, je nachdem, welchen Schulungsträger man wählt und welche Art der Ausbildung er anbietet. Die einen machen den reinen theoretischen Unterricht, die anderen bieten beispielsweise bei den Modulen „Ladungssicherung“ und „Ökonomische Fahrweise“ die reine Praxis an. Dass diese Module dann teurer sind, sollte klar sein. Und dass die Modulschulungen bzw. das Lehrprogramm nur auf gesetzestreuen Arbeitsablauf und fairen Branchenwettbewerb ausgelegt sind, halte ich schlichtweg für Dummzeugs.

Natürlich müssen die Dozenten die Gesetze und Verordnungen, die es einzuhalten gilt, vermitteln, aber das heißt noch lange nicht, dass die Dozenten nicht in der Lage sind, die theoretisch vermittelten Inhalte auch per Tipps und Kniffe in der Realität umzusetzen.

Fahrer, die von ihrem AG diese Kosten nicht erstattet bekommen, müssen sie alle 5 Jahre aus eigener Tasche bezahlen. Sinnvoll oder sinnlos…sei dahin gestellt. Um diese Thema ausführlich zu erklären, bedarf es leider mehr wie eine Seite meines Blogs. *zwinker* Aber wer Fragen hat…immer her damit. 🙂

 

Kommen wir zu den Aussagen des Autors bezüglich der Arbeitszeiten, den Fahrten von daheim zum LKW (und zurück), der für uns Fahrer geltenden Gesetze, Strafen usw.

Seiner Behauptung nach, sind Fahrten vom LKW nach Hause und umgekehrt als Arbeitszeit im digitalen Tachographen nach zu tragen.

FALSCH!

Es ist nur dann Arbeitszeit, wenn der LKW NICHT am Firmenstandort oder einem von der Firma bestimmten Ort abgestellt wurde.

Ein Beispiel: ich stelle meinen LKW am Freitag im nahegelegenen Industriegebiet ab. Die Fahrten von dort nach Hause und am Montag wieder zum LKW sind Arbeitszeit.

Hat der Chef aber z.B. einen Standplatz außerhalb seines Firmenstandorts, ist die Fahrt von dort nach Hause und wieder dorthin KEINE Arbeitszeit!

Also Vorsicht: nicht jede Fahrt zum LKW oder dort weg sind Arbeitszeit!

 

Im Buch werden für uns Kraftfahrer nur „2 grundlegende Vorschriften“ genannt:

  • VO (EG) 561/2006
  • Arbeitszeitgesetz

Ich ergänze diese Liste mal etwas

  • KrFArbZG (Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern)
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
  • Güterkraftverkehrsgesetz
  • GüKGrKabotageV
  • Fahrpersonalverordnung
  • AETR
  • Handelsgesetzbuch
  • StVO
  • StVZO
  • Fahrpersonalgesetz
  • VO (EU) Nr. 165/2014 (Kontrollgeräteverordnung)
  • ADR
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
  • Richtlinie VDI 2700/EN 12195 Teil 1 (Ladungssicherung)
  • MiLog
  • BurlG (Bundesurlaubsgesetz)
  • Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Und das sind nur ein paar von vielen.

Einen ganz gravierenden Fehler macht der Autor bei der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes.

Er gibt an, dass die Kürzung der Wochenruhezeit im Verlauf der drei Folgewochen nach der Verkürzung nachgeholt werden muss.

FALSCH!

Die Verkürzung MUSS VOR ENDE der dritten Woche nachgeholt werden. Sie kann an eine mindestens 9 stündige Tagesruhezeit angehängt werden.

Des weiteren schreibt er, dass die tägliche Arbeitszeit von 8 auf 10 Stunden erhöht werden darf, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten 48 Wochenstunden nicht überschritten werden.

FALSCH!

  • 21a Beschäftigung im Straßentransport Arbeitszeitgesetz besagt was anderes:

„(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.“

Bei der Angabe des Autors kann es bei einer Betriebskontrolle zu einem bösen Erwachen seitens des Fahrers und des Unternehmers kommen.

 

Wer kennt das nicht? Sommer- und Winterzeit müssen wir im Digi-Tacho einstellen. Laut dem Autor kann man das nur machen, wenn keine Karte im Digo-Tacho ist.

FALSCH!

Auch bei eingelegter Karte kann man Sommer- und Winterzeit einstellen.

 

Stichwort Fahrerkarte und Kontrollgerät

Man bekommt eine Fahrerkarte auch den Führerschein C/CE beantragen.

Nicht die VO (EG) 561/2006 ist für die Kontrollgeräte zuständig, wie der Autor schreibt, sondern die VO (EU) Nr. 165/2014

 

Auf Seite 42 behauptet der Autor wieder falsch, dass die Anreise zum LKW als sonstige Zeiten im Digi-Tacho nachgetragen werden muss. Was schlichtweg eine Falschaussage ist und zu bösen Konsequenzen seitens des Arbeitgebers führen kann.

Weiter oben hatte ich anhand eines Beispiels ja schon erklärt, wann die Anreise Arbeitszeit ist und wann nicht.

Auch behauptet er, dass die wenigsten Fahrer einen ordnungsgemäßen Nachtrag im Digi-Tacho machen und die, die es tun, „würde man allenfalls noch im Warteraum der Arbeitsagentur begegnen“. Komisch….warum sitze ich und wahrscheinlich tausende und abertausende Kollegen dann hinter´m Steuer eines LKW und NICHT beim Arbeitsamt? Kann ich mir jetzt nicht erklären! Auf welcher Grundlage stützt der Autor hier seine Behauptungen? Wofür soll man gekündigt werden? Weil man sich an Gesetze und Verordnungen hält? Wohl eher dann, wenn man sich NICHT dran hält.

 

In seinem Buch stellt der Autor die Behauptung auf, dass man als Fahrer, wenn man bei einem Vorstellungsgespräch auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten besteht, keinerlei Chance bei diesem Unternehmen hätte, sogar im ganzen Gewerbe hätte man dann keine Jobmöglichkeit mehr.

Ich persönlich habe es immer so gehalten, dass ich bei einem Vorstellungsgespräch IMMER deutlich gesagt habe, dass es für mich nicht in Frage kommt, gegen Lenk- und Ruhezeiten und das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. O-Ton: „Ich habe noch nie für Verstöße bezahlt und werde es auch in Zukunft nicht tun! Es ist MEIN Geld, MEIN Führerschein und ich entscheide, was damit passiert!“ Komisch, dass ich damit dennoch im Transportgewerbe arbeite, was ja, laut Autor, unmöglich ist. Und ich wette, dass unzählige meiner Berufskollegen das ebenso handhaben und, oh Wunder, auch in Lohn und Brot stehen.

 

Eine sehr gewagte Aussage bekommt man auf Seite 53 zu lesen. Verträge/Arbeitsverträge beschneiden die Grundrechte eines jeden Arbeitsnehmers. Zumal ja fast alle Arbeitsverträge an Tarifverträge gekoppelt sind. Niemals sollte man einen solchen Arbeitsvertrag unterschreiben, der an einen Manteltarifvertrag angelehnt ist. Solche Verträge seien inzwischen Standard bei Speditionen, die dem Speditonsverband angehören. Und diesen Manteltarifvertrag bekäme der Fahrer ja sowieso gar nicht oder nur sehr ungern ausgehändigt. Angeblich würden darin in fiesem Kleingedruckten stehen, wie man mit Sondervereinbarungen so ziemlich alle gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Arbeitnehmers außer Kraft und durch eigene „Kreationen“ ersetzen könne.

Ich halte eine diesbezügliche Aussage schon als grenzwertig ohne entsprechende Nachweise/Beweise!

 

Und wehe, man würde erwähnen, man sei Gewerkschaftsmitglied…man wäre sofort „Geschichte“.

 

Ich fasse hier mal kurz zusammen: jeder Fahrer hat, da er im Arbeitsverhältnis steht, einen Vertrag unterschrieben, der ihn in seinen Grundrechten einschränkt und nur darauf ausgelegt ist, ihn zu „entmündigen“ und zu „verheizen“. Des Weiteren ist jeder Fahrer, der in Lohn und Brot steht, ein Straftäter, da er sich ja nicht an bestehende Gesetze und Verordnungen hält. Jeder Fahrer lässt sich von seinem Unternehmen unterbuttern, hat keine Freizeit und kein Selbstwertgefühl, ist sozial isoliert, hat keine Familie, Frau, Freundin, Freunde und lebt quasi als Nomade, immer allein.

Jeder Fahrer hat von seinem Job nicht den blassensten Schimmer und fährt auch nur, weil er nichts Besseres findet. Sie haben kein Interesse an ihrem Job, leben nur für die Firma und lassen sich alles gefallen.

Die meisten Speditionen sind Verbrecher, weil sie ihre Fahrer zu Straftaten verleiten, sie unter Druck setzen und sich nicht an Recht und Gesetz halten.

 

Liebe Kollegen,

ich wusste gar nicht, dass wir alle solch schlechte Menschen, ja fast Straftäter, ohne jedwedes soziales Umfeld und keinerlei Ahnung und Arsch in der Hose, sind! Gut, dass uns das mal einer gesagt hat, wer weiß, wo wir dann geendet wären!

Liebe Unternehmer und Disponenten,

ich wusste auch nicht, dass Sie alle Verbrecher sind, die nur an ihr Geld und ihren Vorteil denken und dementsprechend agieren.

*Ironie off*

 

Im Buch wird angeprangert, dass ein Fahrer selten bis gar nicht seine tatsächlichen Arbeitszeiten beweisen kann.

FALSCH!

Anhand des Digi-Tachos können Arbeitszeiten sehr wohl nachgewiesen werden, immer vorausgesetzt, man bedient diesen, wie es das Gesetz vorschreibt. Des Weiteren gibt es beispielsweise die Möglichkeit eines „Tour-Tagebuchs“. Ich z.B. habe für das Jahr ein Kalenderbuch, in dem ich täglich meine Notizen eintrage:

  • Km Anfang
  • Km Ende
  • Anfang
  • Abfahrt
  • Kunde, Ankunft, Ladung, Ladenummer, Ansprechpartner, Abfahrt etc.
  • Stichworte Telefonat mit meinem Büro
  • Vorkommnisse

Und am Ende eines jeden Tages

  • Lenkzeiten
  • Schicht
  • Arbeitszeiten
  • Bereitschaftszeiten
  • Pause
  • Tagesruhezeit

Das alles wird am Wochenende von mir zusammengerechnet und monatlich, jährlich dokumentiert. Dies alles kann ich seit meinem ersten Tag meiner Fahrerei nachweisen. Das Beste daran: solche handschriftlichen Aufzeichnungen sind gerichtsverwertbar!

Und nu komm mir noch mal einer mit der Behauptung, man kann seine ganzen Zeiten nicht nachweisen! Von wegen! Mit ein bisschen Köpfchen kriegt das jeder hin!

 

Thema Ladungssicherung im Buch

Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung seitens des Fahrzeughalters und Fahrzeugführers regeln diverse Gesetze und Verordnungen. Aber doch bitte NICHT der vom Autor genannte

  • 23 StVZO – dieser § regelt das Gutachten für die Einstufung eines FZ als Oldtimer

Oder

  • 22 StVZO – Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Hier hat der Autor noch nicht mal die Richtigkeit der simpelsten Gesetze recherchiert!

Folgende § sind bezüglich LaSi unter anderem zuständig:

  • 22 StVO „Ladung“

  • 23 StVO „Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“

  • 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

  • DIN EN 12642 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen und Mindestanforderungen an Aufbauten

Des weiteren noch diverse UVV und DIN EN Normen. Da kann man mal sehen, was ein kleiner Buchstabe (in diesem Fall das „Z“) für einen Schaden anrichten kann!

 

Weiter im Text Ladungssicherung.

Bei verplombten Aufliegern oder Wechselaufbauten kann der Fahrer nur per „Hörprobe“ und äußerlicher „Sichtprobe“ feststellen, ob die Ladungssicherung ausreichend ist. Die Plombe öffnen ist ihm verboten. Sollt er aber bemerken, dass die Ladung beispielsweise in der Plane hängt, muss er das Verladepersonal darauf hinweisen und diesen Mangel beheben lassen. Eher darf er seine Tour nicht antreten.

Im Buch wird ein „Sicherheitsauflieger“ und dessen ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) erwähnt. Da ich diese Bezeichnung noch nie gehört habe, hab ich mich auf die Suche gemacht; in meinen Büchern und im www. Nach der Beschreibung des Autors (Sicherheitsauflieger haben an den Ladeflächen eine Kante, die die zusätzlich äußeren Halt gegen Verrutschen der Ladung gibt….), kam ich zu dem Schluss, dass er hier einen CODE XL Zertifizierten Auflieger meint. Hier bringt der Autor ein Nicht-Wissen ins Spiel, welches jeden Leser in die Irre führt; egal ob Profi oder Laie! Und die von ihm genannte ABE ist ganz einfach das Zertifikat über die CODE XL Zertifizierung. DAS sollte ein Profi aber eigentlich wissen.

 

Thema Mindestlohn

Im Buch, welches im Jahre 2016 erschienen ist, wird auch der Mindestlohn angesprochen. Er schreibt, dass in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn bei 8,00 Euro liegt, was schlichtweg FALSCH ist! Der in Deutschland geltende Mindestlohn liegt bei 8,50 Euro! Und dieser ist nicht erst seit Anfang 2016 im Gespräch, sondern schon einige Monate vorher in der Höhe „ausgehandelt“ worden. Hier hat der Autor noch nicht mal schlecht recherchiert, nein, er hat einfach etwas angenommen, was nicht der Wahrheit entspricht. Für mich kommt da der Eindruck auf, dass hier nach dem Motto „Ich hab da mal was gehört“ agiert wurde. Wohlgemerkt: das ist meine persönliche Meinung!

Die Berechnung des Autors bezüglich eines „gerechten“ Lohns für einen Kraftfahrer, haben durch die falsche Mindestlohnangabe keine haltbare Grundlage (mehr).

 

Der Autor kam, laut eigener Aussage, während des Schreibens seines Buches auf die Idee, Artikel 13 des Grundgesetzes bezüglich der Parkplatznot und der Parksituationen allgemein ins Spiel zu bringen.

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Ob dieser Artikel so ohne weiteres auf uns Kraftfahrer angewendet werden kann, wage ich zu bezweifeln. In meinen Augen ein bisschen weit hergeholt!

 

Auch hier möchte ich eine kleine Zusammenfassung erstellen:

Bezüglich der Gesetze und Verordnungen, die für uns Kraftfahrer gelten und die der Autor hier in seinem Buch, sehr zum Leid von allen Berufskollegen, auch teilweise noch falsch und schlichtweg unprofessionell wiedergibt, hat er hier, obwohl er angibt, mehr wie 20 Jahre Berufserfahrung zu haben, in meinen Augen einfach keine richtige Ahnung! Allein den Faux pas mit der StVO und StVZO darf einem Profi nicht unterlaufen! Schon gar nicht, wenn man professionell ein Buch auf den Markt bringt. Und ob hier ein Lektor Korrektur gelesen hat oder nicht, ist völlig irrelevant. Denn für die Gesetze, welche ein Profi am Steuer aus dem Eff Eff wissen muss, braucht man keinen Lektor!

 

Das Thema Lang-LKW, auch Giga-Liner genannt

Im Buch nimmt der Autor Bezug auf die Giga-Liner und deren Einsatz im täglichen Verkehr. Neben Parkplatzsituation wird auch der Zweifel genannt, dass man ja mit den Riesen nicht bis ans kleinste Ziel kommt.

Hmmm…ich habe, wie sicher fast alle Kollegen, einen Giga-Liner in freier Wildbahn erlebt. Sie sind interessant anzuschauen und reizen würde es mich auch, mal so einen Giganten zu fahren. 😉

Da diese Giga-Liner immer noch im Feldversuch unterwegs sind, werden auch spezielle Auflagen bezüglich parken und fahren bestehen. Leider bin ich nicht gut genug in diesem Thema drin, dass ich sagen könnte, welche das im Einzelnen sind. Aber was ich weiß ist, dass die Giga-Liner im Einsatz speziell für HUB zu HUB eingesetzt werden. Nichts mit „Anliefern im Lidl in der Innenstadt“ oder „bei Firma XY im Industriegebiet Fahrmaldahin“. Die Giga-Liner sollen einfach den Warenverkehr beispielsweise zwischen zwei großen Zentrallagern flüssiger, weil weniger LKW, halten. Die Zweifel des Autors hier bezüglich „Erreichen des kleinsten Ziels“ sind da völlig aus der Luft gegriffen. Und parken werden diese Riesen dann wohl eher nicht auf dem Rasthof XYZ, sondern beim HUB oder imDepot.

 

Fast bin ich am Ende des Buches angelangt, aber leider nur fast. 😉

Auf Seite 276 stellt der Autor die Behauptung auf, dass die meisten Fahrer, angeblich auf Grund seiner Erfahrungen in seiner Fahrerzeit, sich zu diesem Beruf als „verdonnert“ sehen, angeblich wegen fehlender Job-Perspektiven.

Hmmm…die meisten Fahrer machen also den Job nur, weil sie sonst nichts anderes „können“, gelernt haben, kein Bock haben, nichts besseres finden? Das wage ich mal ganz stark zu bezweifeln! In meinem Freundes- und Bekanntenkreis sind alle Fahrer, die diesen Job machen, mit Herzblut dabei! Und wer diesen Job nicht mehr machen kann oder möchte, hat sich umorientiert und ist glücklich. Es zwingt einen doch niemand, unbedingt „auf dem Bock zu sitzen“. Es gibt genug Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, umzuschulen etc. Oder sich auch eine andere Firma zu suchen, wenn man unzufrieden ist. Warum die Aussagen „dazu verdonnert“ jetzt eine Entschuldigung sein soll, weil es als solche bei mir ankommt, vermag ich nicht zu sehen. Sorry!

 

Dann möchte ich mal zu den Erfahrungen kommen, die der Autor in seinen über 20 Jahren als Fahrer gemacht hat.

Für mich persönlich liest sich dieses Buch als eine Art „Abrechnung“ mit dem Job. Irgendwie kommt bei mir der Eindruck auf, dass der Autor im Nachhinein seinen Mund auf macht, aber während der ganzen Fahrerzeit nicht! Mir fehlen hier viel zu sehr die persönlichen Gedanken und Gefühle.

Mit kaum einem Wort wird erzählt, ob und wie er sich gegen die eventuell miesen Machenschaften seiner Arbeitgeber gewehrt haben will. Es wird nur ein Fall beschrieben, mit einer Spedition aus Guxhagen, gegen die er, ohne Anwalt und auf eigene Faust vor Gericht gezogen ist. Klar, der Leser kann hier nur nach dem Geschriebenen des Autors urteilen und bekommt ziemlich schnell den Eindruck, dass diese Spedition aus Guxhagen eine ganz Böse ist! Aber ich habe genug Erfahrungen mit Fahrern gemacht, dass ich mir sage: „Halt Stopp! Nicht nur immer die Firma ist der Böse! Die Fahrer sind auch keine Engelchen unter dem Herrn und verzapfen ziemlich oft ne ordentliche Menge Bockmist!“ Also Entschuldigung, die Erzählungen des Autors bezügliche der Guxhagener Spedition sind mir definitiv zu einseitig! Vom Fehlverhalten des Fahrers bekommt man gar nichts zu lesen!

Und dass er gegen besagte Spedition ohne Anwalt vor Gericht gegangen ist, verloren hat und im Nachhinein den Richter als „vorurteilend“ und „nach seinem Ermessen auf der Gehaltsliste seines Gegners (Spedition aus Guxhagen)“ nennt, ist in meinen Augen eine Selbstüberschätzung, die Ihresgleichen sucht! Wenn man derartige Äußerungen in den Raum wirft, und das wird in diesem Buch getan, sollte man sie zwingend beweisen können. Falsche Verdächtigungen können mal ganz schnell nach hinten losgehen!

 

Meine Zusammenfassung allgemein über dieses Buch:

Der Autor lehnt sich in seinem Buch sehr weit mit Behauptungen und Äußerungen aus dem Fenster. Mitunter werden alle Fahrer über einen Kamm geschoren, was ich persönlich eine bodenlose Frechheit finde! Es werden Fakten genannt, die jeder Grundlage entbehren.

Verallgemeinerungen über beispielsweise Autohöfe, Raststätten, das Essen dort, die sanitären Einrichtungen etc. sind an der Tagesordnung.

Es werden wiederholt falsche Gesetze bzw. deren Handhabung genannt, welche zu bösen Überraschungen beim Fahrer und Unternehmer führen können.

Der Leser wird teils als „dumm“ dahingestellt; aufgefallen ist es mir bei der Wortwahl „dechiffrieren“…der Autor erklärt es dann sofort, mit dem bitteren Beigeschmack von „oben herab“!

Laut seiner eigenen Aussage, soll das Buch „helfen, die Probleme in der Branche zu erkennen und zu bekämpfen“, es soll Branchenfremden einen Blick hinter die Kulissen geben um so das Verständnis für diese zu verbessern, es soll aufklären, ermutigen, zum Denken anregen und zu positiven Veränderungen führen. Meiner Meinung nach ist das völlig in die Hose gegangen. Denn in dem Buch sind hauptsächlich negative Beispiele und falsche Tatsachen aufgeführt, die es mir und meinen Berufskollegen, Dozenten, Ausbildern, Chefs und Disponenten schwer machen, es als das anzusehen, was es sein soll. Und ich bin mir sicher, dass ich mit dieser Meinung nicht allein dastehe. Wenn ich jetzt an den Anfang meines doch sehr langen Berichts zurück erinnern darf, wo ich erwähnte, dass es fast ausschließlich Kritik an diesem Buch gegeben hat, muss ich feststellen, dass diese Kritiken mehr wie gerechtfertigt sind. Ich persönlich hatte etwas anderes erwartet.

Traurig finde ich es, dass ein Fahrer, ehemaliger Fahrer, derart hinterrücks mit seiner Vergangenheit im Transportgewerbe abrechnet. Natürlich ist nicht alles Friede, Freude, Eierkuchen im Transportsektor, aber so schlecht, wie es der Autor in seinem Buch durchklingen lässt, ist es bei weitem nicht! Nicht jede Spedition ist eine „Verbrecherbude“, nicht jeder Fahrer ist „unfähig“, „dumm“ und läßt sich alles gefallen! Es gibt in beiden Lagern Solche und Solche! Aber diese dann über einen Kamm scheren ist schon ein starkes Stück!

Wenn ein Branchenfremder dieses Buch liest, bekommt er einen noch schlechteren Eindruck von uns Kraftfahrern und unseren Unternehmen, wie er ja sowieso herrscht.

Ich habe versucht, das Buch so objektiv wie möglich zu lesen und zu beschreiben. Aber mitunter fiel es mir doch sehr schwer, die Ruhe zu bewahren und den Autor ernst zu nehmen.

Klar, jeder hat die Möglichkeit ein Buch zu schreiben, ob mit oder ohne Lektor sei dahin gestellt. Aber in diesem Fall hätte ein Lektor eine Menge Unwahrheiten, Fehler und vor allem Rechtschreibfehler finden und korrigieren können. Denn ein jeder Autor möchte mit seinem Werk ernst genommen werden, was bei mir persönlich absolut nicht klappt.

Ich kenne den Autor auch nicht persönlich, kann mir also über seinen Charakter keinerlei Urteil erlauben, aber seine Worte im Buch lassen tief in sein Wesen blicken. Und was ich persönlich dort sehe, ist definitiv nicht das Beste.

Gewünscht hätte ich mir, dass das Buch, wenn es schon ohne einen Lektor erscheinen sollte, besser recherchiert und formuliert worden wäre.

Nehmen wir beispielsweise Quellennachweise. Diese gehören NICHT mitten in den Text, sondern als z.B. (1) (2) usw. gekennzeichnet ans Ende eines Buches. Links und Verweise ebenso.

Persönliche „Rachefeldzüge“ mit Nennung von Namen und Standorten der Firmen sind ein absolutes NoGo für ein Buch, welches Verständnis bei den Lesern erwecken soll. Ebenso gehören die Lobhudeleien gewisser Firmen dort nicht in der Form hinein.

Inhaltlich kann ich nur das beurteilen, was KEINE persönlichen Erlebnisse des Autors sind. Rein die Gesetze und Verordnungen, deren Beschreibungen und Interpretationen können Gegenstand meines Textes sein. Alles weitere kann ich nur mit dem Eindruck beim Lesen erklären und niederschreiben.   

Vorhandene Rechtschreibfehler kann und werde ich nur so weit kommentieren: mit einer ordentlichen Korrekturlesung seitens des Autors hätten diese um ein Vielfaches vermindert werden können. Meine Rechtschreibung ist auch nicht perfekt und selbst beim zweiten, dritten und vierten Mal durchlesen, gehen mir Fehler durch die Lappen.

 

Zu guter Letzt

Lieber Herr E.,

meine Kritik an Ihrem Buch soll keinesfalls als Angriff gegen Sie als Person darstellen. Sie soll eher klarstellen, dass es so, wie Sie es beschreiben, nicht Standard im Transportgewerbe ist.

Ich bin mit Objektivität an Ihr Buch heran gegangen und wollte einfach nur klarstellen, welche teils bösen Fehler Ihnen in Ihrem Werk unterlaufen sind, die zu argen Problemen bei vielen Berufskollegen führen werden, wenn diese Ihre Worte als richtig annehmen. Ebenso werden Berufsfremde ein völlig falsches Bild von unserem Job bekommen und leider weiterhin uns Fahrer als „asozial“, schlecht geschult, duckmäuserich, potentielle Mörder usw. sehen, was ich persönlich sehr schade finde.

Ich selbst fahre „erst“ seit 10 Jahren, habe auch eine Firma dabei gehabt, welche recht und Gesetz mit Füßen getreten hat, was mich fast das Leben gekostet hätte. Aber dennoch würde ich niemals von dort auf andere schließen und sagen „Es sind alle so!“. Das wäre vermessen und arrogant, ganz zu schweigen von unwahr.

Egal bei welcher Firma ich mich beworben habe, immer habe ich klargestellt, dass es für mich keinerlei Spielchen bezüglich Lenk- und Ruhezeiten gibt. Es ist MEIN Führerschein und MEIN Geld, und sobald ich merke, da will mir jemand was, wird zu aller erst das Gespräch mit dem Disponenten gesucht. Sollte dieses nicht „fruchten“, wird der Chef ins Boot geholt. Sollte wider Erwarten auch hier keinerlei Verständnis gezeigt und eventuell bestehende Probleme behoben werden, gibt es für mich ganz einfach nur eine logische Konsequenz: die Kündigung meinerseits!

Ich liebe und lebe meinen Job, habe mit „nur“ C/CE angefangen, die Gesellenprüfung zum BKF nachgeschoben und bin mittlerweile Kraftverkehrsmeisterin; ich bin also nicht nur „Kutscherin“, sondern in der Materie Recht und Gesetz weit tiefer drin, als ein Fahrer. Das bringt der Meister schon mit sich. Und genau deswegen hab ich mir Ihr Buch „vorgenommen“. Weil ich nicht glauben wollte und konnte, dass ein Kollege, Sie, andere Kollegen derart „vorführt“ (diesen Eindruck habe ich sehr schnell bekommen!).

Ich stehe auf dem Standpunkt: KEIN Kunde und KEINE Ware ist so wichtig, dass ich andere oder mich gefährde! Das ist meine Einstellung und dabei wird es bleiben. Deswegen finde ich es persönlich doch ziemlich traurig, dass Sie sich in Ihrer Fahrerkarriere so haben „auf der Nase rumtanzen“ lassen. Ich hätte Ihnen Mumm und den „Arsch in der Hose“ gewünscht, sich frühzeitig gegen solche, wie von Ihnen beschriebenen, Machenschaften zu erwehren. Leider kommt diese Eigenart von Ihnen in Ihrem Buch sehr zur Geltung: Sie rechnen eigentlich nur ab, und das weder sachlich noch mit Fakten untermauert! Traurig, dass Sie zu einem derartigen Schritt greifen mussten!

Ich wünsche Ihnen, dass Sie jetzt in Ihrem Job glücklich sind und die Erfüllung finden, die Sie als Fahrer vermisst haben. Des Weiteren wünsche ich Ihnen, dass Sie vielleicht die Gelegenheit bekommen, Ihr Buch ein zweites Mal, aber diesmal richtig gestellt, zu verlegen. Denn solche Fehler, wie sie Ihnen unterlaufen sind, würden einem Profi nicht passieren.

In diesem Sinne.

Daniela

9 comments for “Schade, dass ein Fahrer so mit der Transportbranche abrechnet

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