Vorhin bekam ich eine Mail eines Lesers, dass im Erzgebirge eine Spedition den nächsten Trick gefunden hat, auf Grund des MiLoG (Mindestlohngesetz) Geld für das Unternehmen „einzusparen“.
Da seit dem 01. Januar 2015 das MiLoG gilt, zahlt diese Spedition zwar den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50€, aber hat die Spesen von täglich 24€ auf 12€ reduziert. Sollte dem wirklich so sein, ist es in meinen Augen menschlich unter aller Kanone. Ich persönlich finde es eine Frechheit, dass diese Spedition das MiLoG auf dem Rücken ihrer Fahrer austrägt.
Klar, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Spesen zu bezahlen. Jeder Fahrer kann diese mit seinem jährlichen Lohnsteuerausgleich geltend machen. Aber dennoch ist dieses Verhalten mies.
Mein Gedanke bezüglich der Spesen wäre jetzt, ob diese nicht auch in die Rubrik „betriebliche Übung“ fällt. Bei Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld kann der Chef nicht nach Jahren einfach sagen, dass er dieses nicht mehr zahlt. Hier würde die betriebliche Übung dann greifen.
Wie das nun allerdings bezüglich Spesen ausschaut, müßte ich mal recherchieren und eventuell bei meinem Anwalt für Arbeitsrecht erfragen. Wäre wünschenswert.
Das Schlimme ist: die Speditionen werden weiterhin sehr erfinderisch werden, das MiLoG zu ihren Gunsten auszulegen oder es gar zu umgehen. Wenn diese mal die gleiche Energie in ihre Fahrer und eventuell ihren Ruf stecken würden, wäre das MiLoG für sie keine Gefahr. Aber es ist natürlich leichter, die Fahrer leiden zu lassen, als über die eigene Art der Firmenführung nachzudenken. Der Fahrer ist ja eh nur das (L)letzte (Glied der Kette).
✔Danika’s Blog
3 comments for “Ein neuer Trick zum Mindestlohngesetz”