Ein sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindlicher Arbeitnehmer muss sich laut Gesetz, 3 Monate vor Ablauf der Befristung bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Was er auch getan hat. Nun folgt das übliche Prozedere unter Anderem am Telefon: persönliche Angaben werden gecheckt, Unterlagen zum Ausfüllen zugeschickt, Ermahnungen ausgesprochen, dass man persönlich noch vorbeischauen muss. Alles wurde brav mit ja und ok beantwortet und schon war Ruhe. Denkste! Dass der AN bei dem Telefonat deutlich gesagt hatte, dass er weiterhin im Unternehmen bleibt, überhörte die Dame am Telefon mit den Worten: „Aber es kann ja immer was dazwischen kommen!“ Klar, Recht hat sie, dennoch blieb ein fader Beigeschmack in diesen Worten. Aber auch hier hat der AN mit Freundlichkeit geantwortet, dass das ok sei.
Die Unterlagen kamen dann auch ein paar Tage später per Post. Und zur Überraschung des AN auch noch mehrere Aufforderungen zur Bewerbung! :-O Völlig verdattert ha er seine Arbeitsagentur kontaktiert und um Klärung des Sachverhalts gebeten. Die Antwort des am anderen Ende der Leitung befindlichen Servicecentermitarbeiters war: „Da Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, werden Sie sofort in unserem System als arbeitslos geführt und bekommen dementsprechend Aufforderungen zur Bewerbung zugesandt.“ Auf die Frage, ob er sich denn darauf bewerben müsse, weil er ja im Unternehmen bleiben würde, bekam er zur Antwort: „Natürlich, sonst drohen Ihnen Konsequenzen!“ Welche Konsequenzen, wenn man weiter im Unternehmen bleibt?
Da der AN die Mailadresse seines Beraters hatte, kontaktierte er diesen mit der Bitte um eine Lösung. Diese war auch recht schnell gefunden. Keinerlei Aufforderungen zur Bewerbung mehr, bis kurz vor Ablauf der Befristung; dann würde wieder Kontakt aufgenommen. Für beide Seiten ein befriedigendes Ergebnis. Bis….
….da wieder eine Aufforderung zur Bewerbung kam und diese echt dem Fass den Boden ausgehauen hat!
Der AN hatte vor einiger Zeit bei einer Firma gekündigt, mit der Begründung und den entsprechenden Nachweisen, dass diese sich nicht an gesetzliche Regelungen und Gesetze gehalten hatte. Um keine Konsequenzen von der Arbeitsagentur befürchten zu müssen, hat er seinen Anwalt ebenso die Leistungsabteilung der AA über diese Vorkommnisse informiert und die vorliegenden Beweise angezeigt. Ende der Geschichte: Kündigung des AN wurde von der AA ohne Beanstandung akzeptiert. Im gleichen Atemzug wurde eine Sperre für eventuell kommende Bewerbungen für diese Firma vermerkt und gespeichert!
Nun kam aber diese Aufforderung zur Bewerbung für eben genau diese besagte Firma! Mit deutlichen Worten sich dort vorzustellen!! Dem AN ist vor Wut die Spucke weg geblieben.
Was hat sich die AA dabei gedacht, einen Arbeitslosen (in diesem Falle ja eher einen AN) wieder zu einer Firma zu schicken, die ja nachweislich nicht unbedingt das Gesetz befolgt? War das Schikane oder doch Unbedachtheit? Oder hat die Statistik der AA es so nötig, bereinigt zu werden? Oder ist es der AA gar egal, was mit dem AN bei den Firmen passiert, Hauptsache, sie sind aus deren Arbeitslosenlisten raus? Gelten bestehende Gesetze für die AA selbst nicht oder haben sie nicht nachgedacht? Und warum wurde die Sperre zur Bewerbung bei dieser Firma wieder aufgehoben?
Persönlich finde ich dieses Vorgehen der Arbeitsagentur eine Frechheit. Da diese Bewerbungsaufforderungen über den zuständigen Sachbearbeiter gehen oder, wie in diesem Fall, von ihm persönlich kommen (er war auch vorher schon für diesen AN zuständig, also auch zur Zeit der Arbeitnehmerkündigung), kann man hier die AA in keinster Weise verstehen. Klar, man hätte jetzt noch die AA um Stellungsnahme bezüglich dieses Fauxpas beten können, aber warum sich aufregen, wenn der AN die schriftliche Zusage seiner Firma zur Weiterbeschäftigung vorliegen hat? Aber vielleicht bekommt er ja nochmal eine Gelegenheit der Nachfrage ob dieses Vorfalls!
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