Gericht sieht erhebliche Gefährdung

Letztes Jahr wurde ein Spediteur aus dem Kreis Olpe wegen diverser Anklagepunkten (unter Anderem wegen fahrlässigen Anordnens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 59 Fälle der Beilhilfe illegalen Einsatz fremder Fahrerkarten) zu 120 Tagessätze zu je 50 Euro verurteilt.
Ich habe mit einem Meisterkollegen das ganze Verfahren als Zuschauer begleitet und muss erschreckend sagen, dass dort einiges an den Tag gekommen ist, seitens des Unternehmers und der Fahrer!

—> Spediteur wegen Fahrerkartenmißbrauch vor Gericht <---

Nun hat es ein zweites Verfahren gegeben, da beide Seiten, Spediteur und Staatsanwaltschaft, Berufung eingelegt hatten.

„Das Olper Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Geschäftsführer der Spedition seinen Fahrern bewusst die Nutzung einer zweiten, auf seinen Vater ausgestellten Fahrerkarte gestattet habe – auch zum wirtschaftlichen Vorteil des Unternehmens, wie der Richter in Olpe betonte hatte. Es ging um 59 Fälle.“

Urteil diesmal: 110 Tagessätze, was aber immer noch über den, von der Verteidigung geforderten, 90 Tagessätzen liegt, mit denen er dem Eintrag ins Bundeszentralregister entgangen wäre.

Der Spediteur hat jetzt noch die Möglichkeit beim Oberlandesgericht in Revision zu gehen.

Gericht sieht erhebliche Gefährdung

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