Spediteur wegen Fahrerkartenmißbrauch vor Gericht

Vor dem Olper Amtsgericht startete am Freitag, 19.04.2013, um 9 Uhr der Prozess gegen einen Spediteur aus dem Kreis Olpe wegen dem Mißbrauch fremder Fahrerkarten und diverser anderer Anklagepunkte.
Wegen des erheblichen Umfangs der Anklageschrift bat der Richter die Staatsanwältin, bei der Verlesung doch bitte sitzen zu bleiben.

Der Spediteur soll geduldet und auch gefördert haben, dass Fahrer in seinem Unternehmen illegal fremde Fahrerkarten in ihren Fahrzeugen benutzten. Unter anderem soll die Fahrerkarte des Vaters des Angeklagten dafür mißbraucht worden sein.

Des Weiteren wird dem Spediteur vorgeworfen, mehrfach, ohne in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, seine LKW auf dem Firmengelände gefahren zu haben. Dabei sei das Gelände nicht verschlossen gewesen.

In einem Fall soll der Angeklagte einem seiner Fahrer mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes gedroht haben, wenn er sich weigern würde, die fremde Karte zu benutzen.

Die Fahrer, die an diesem Tag als Zeugen aussagten, sind mittlerweile nicht mehr in dem Unternehmen beschäftigt und haben auch neue Jobs. Sie hielten via Facebook untereinander Kontakt.
Der Verteidiger witterte eine Verschwörung gegen seinen Mandanten: „Die Staatsanwaltschaft ist vor den Karren gespannt worden. Zeugen haben gesagt, dass die Staatsanwaltschaft ihnen hinterher rennt. Hier wird der Betroffene diskreditiert.“
Den Fahrern der Spedition sei gesagt worden, dass sie die Lenk- und Ruhezeiten immer einzuhalten haben und nicht auf fremden Fahrerkarten fahren dürften. Mehrere Fahrer bestätigten jedoch vor Gericht, dass sie die Fahrerkarte persönlich vom Angeklagten erhalten haben. Ein Fahrer sagte sogar aus, dass er die fremde Karte sogar bis zum LKW gebracht bekommen hätte, um noch fahren zu können.

Am zweiten Verhandlungstag, 23.04.2013, sagten weitere Fahrer der Spedition, mehrere Polizeibeamte und ein zuständiger Beamter der Bezirksregierung aus.

Eine anonyme Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg habe die Kontrolle bei der Spedition ins Rollen gebracht. Bei diesen Kontrollen sei aufgefallen, dass mehrfach die Fahrerkarte des Vaters des Angeklagten mißbräuchlich benutzt worden sei. Auch seien Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt worden. „Der Unternehmer muss jede Fahrt kontrollieren und dafür sorgen, dass die gesetzlichen Lenk-und Ruhezeiten eingehalten werden“. So die Aussage des Beamten der Bezirksregierung.
Auf die Frage, ob er sich vorstellen könne, dass die Fahrer eigenmächtig fremde Fahrerkarten benutzen würden, antwortete der Beamte, dass er sich das nicht vorstellen könne. Wenn der Unternehmer die Daten kontrolliert hätte, wäre ihm die Manipulation aufgefallen.
Schon bei der Vorgängerfirma seien Verstöße festgestellt worden und als der jetzige Spediteur dieses Unternehmen kaufte, sei er mehrfach darauf hingewiesen worden, dass keinerlei Verstöße mehr gegen bestehende Gesetze geduldet würden. Der Unternehmer habe zugesagt, dass dies abstellen und dass bei ihm ein anderer Wind wehen würde. Doch genutzt habe es nichts. Er sei wiederum mehrfach auffällig geworden und es werde erneut zu Bußgeldverfahren gegen ihn kommen.
Im Unternehmen sei der Angeklagte der Verantwortliche und nicht der Disponent. Das habe der Angeklagte dem Beamten der Bezirksregierung mehrfach versichert. Der Unternehmer habe die Pflicht, die Daten der Fahrerkarten und des Massenspeichers aus dem digitalen Kontrollgerätes zu sicher, archivieren und zu kontrollieren. Bei diesen Kontrollen wären dann mißbräuchliche Benutzungen fremder Fahrerkarten ganz sicher aufgefallen.

Auch sagten an diesem Tag 3 weiter Fahrer der Spedition aus. In ihren Aussagen sagten sie, dass sie nichts von den Manipulationen mitbekommen hätten. Auch antwortete einer dieser Zeugen, dass das Hoftor immer verschlossen sei, als die Staatsanwältin fragte, wie es sich mit dem Firmengelände verhalten würde, wie viele Tore und Zäune es dort gäbe.
Ein Fahrer sagte sogar aus, dass sie eine Fahrerkarte von einem Kollegen bekommen hätte. Dieser hätte ihr seine eigene Karte mit den Worten überlassen: „Wenn Du mal nach Hause willst.“
Alle drei Fahrer sind noch in dem Unternehmen beschäftigt.

Der Prozess wird am Freitag, 26.04.2013 um 9:00 Uhr weiter geführt.

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