Tägliche Höchstlenkzeit überschreiten?

„Kann ich als Kraftfahrer die Lenkzeit überschreiten, wenn ich keinen geeigneten Parkplatz finde?“

Die Lenkzeit kann bei „außergewöhnlichen Umständen“ überschritten werden. Die getroffene Aussage ist streng auszulegen.

Zitat Artikel 12 der VO (EG) 561/2006:

Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet ist, kann der Fahrer von den Artikeln 6 -9 abweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen des Fahrzeug oder seiner Ladung zu gewährleisten. Der Fahrer hat Art und Grund dieser Abweichung spätestens bei erreichen des geeigneten Halteplatzes handschriftlich auf dem Schaublatt des Kontrollgeräts oder einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im Arbeitszeitplan zu vermerken.

Leitlinie 1 Ausnahmsweise Abweichung von den Mindestruhezeiten und maximalen Lenkzeiten zum Aufsuchen eines geeigneten Halteplatzes– Grundlage: Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006:

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 darf ein Fahrer von den in den Artikeln 6 bis 9
festgelegten Mindestruhezeiten und maximalen Lenkzeiten abweichen, um nach einem geeigneten
Halteplatz zu suchen. Artikel 12 erlaubt es einem Fahrer jedoch nicht, von den Bestimmungen der
Verordnung aus Gründen abzuweichen, die bereits vor Fahrtantritt bekannt waren. Die Bestimmungen dieses Artikels sollen den Fahrern ermöglichen, auf Situationen zu reagieren, die unerwartet während
der Fahrt eintreten und es unmöglich machen, die Vorschriften der Verordnung einzuhalten, also auf
Situationen, in denen der Fahrer sich mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten konfrontiert sieht, die von seinem Willen unabhängig, anscheinend unvermeidbar und selbst bei gebotener Sorgfalt
unvorhersehbar sind. Mit der Ausnahmeregelung soll darüber hinaus die Sicherheit von Personen,
Fahrzeug und Ladung gewährleistet und der Auflage nachgekommen werden, in jedem Fall die Erfordernisse der Straßenverkehrssicherheit zu berücksichtigen.

Zusammenfassung:

Ja, man darf die erlaubte Höchstlenkzeit überschreiten, wenn man einen geeigneten Halteplatz aufsuchen muss, weil unvorhergesehene Ereignisse (Vollsperrung, Witterung, Streik z.B.) verhindert haben, in seiner erlaubten Lenkzeit einen Parkplatz aufzusuchen.

Aber:

Es ist eine Ausnahme und sollte auch als solche behandelt werden!

Und immer daran denken: den Grund für die Überschreitung vermerken und, ganz wichtig: unterschreiben!

Dieser Ausdruck ist 28 Tage mitzuführen und danach in der Firma abzugeben, damit auch der Chef seiner Nachweispflicht nachkommen kann!

Ausdruck mit Vermerk Artikel 12 VO (EG) 561/2006

3 comments for “Tägliche Höchstlenkzeit überschreiten?

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