Gerade hatte ich eine Diskussion bei Facebook, in der mir zum einen Unwissenheit bezüglich meines Jobs, insbesondere was das Thema Fahren ohne Fahrerkarte angeht, worgeworfen wurde und im gleichen Atemzug die Aussage getätigt wurde:
O-Ton:
„PS bitte informieren Daniela Kampschulte
Fahren ohne Fahrer Karte erlaubt. 3 Wochen. Man muß aber ein Ausdruck machen. BIST DU SCHLAU.
Ne Frau aufn Lkw. Oh gott.
Man beachte den fett geschriebenen Satz. 😉
Fahren ohne Fahrerkarte ist AUSSCHLIEßLICH unter folgenden Bedingungen erlaubt:
1. Defekt
2. Verlust
3. Diebstahl
Andreas….bevor du anfängst zu beleidigen, solltest du dir die Gesetze und Verordnungen erstmal durchlesen. Oder wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die …. halten! 😉
VO EU 165/2016 (ersetzt die alte Kontrollgeräteverordung) besagt:
„Artikel 29 Verlorene, gestohlene und defekte Fahrerkarten
(1) Die ausstellende Behörde führt ein Verzeichnis der ausgestellten, gestohlenen, verlorenen und defekten Fahrerkarten, in dem die Fahrerkarten mindestens bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer aufgeführt werden.
(2) Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte gibt der Fahrer diese Karte der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, zurück. Der Diebstahl einer Fahrerkarte muss den zuständigen Behörden des Staates, in dem sich der Diebstahl ereignet hat, ordnungsgemäß gemeldet werden.
(3) Der Verlust einer Fahrerkarte muss den zuständigen Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats sowie, falls es sich nicht um denselben Staat handelt, den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Fahrer seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, ordnungsgemäß gemeldet werden.
(4) Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte muss der Fahrer bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem er seinen gewöhnlichen
Wohnsitz hat, binnen sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Diese Behörden stellen binnen acht Arbeitstagen nach Eingang eines entsprechenden begründeten Antrags bei ihnen eine Ersatzkarte aus.
(5) Unter den in Absatz 4 genannten Umständen darf der Fahrer seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu seinem Standort erforderlich ist, sofern der Fahrer nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.“
Und ansonsten ist es NICHT erlaubt!
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