Wichtige Änderungen zur Warnwestenpflicht Teil 2

Am 27. März berichtete ich darüber, dass am heutigen 01. April das Gesetz in Kraft tritt, dass alle Fahrer und Beifahrer von Fahrzeugen ab 2,8 Tonnen dazu verpflichtet sind, ihre Warnweste auch während der Fahrt zu tragen!
Diese Meldung ist, wie einige schon vermutet haben….

APRIL APRIL!!

😛

Wie ist es dazu gekomnen?
Christian war aufgefallen, dass viele Kollegen während der Fahrt immer ihre Warnwesten tragen. Man kennt seine Pappenheimer und weiß genau, woher die kommen. 😀
Das brachte ihn auf die Idee, dieses mal in einem kleinen Denkzettel in Form dieses Scherzes aufzunehmen. Da dies aber allein nicht zu bewerkstelligen war, bat er einige Kollegen und Blogger (darunter Truckonline und mich), ET RADIO und die Actie in de Transport um „Hilfe“.
Seine Idee kurz geschildert und schon waren wir uns einig.
Der Text wurde geschrieben und jeder konnte für sich daraus sein Bestes machen. 🙂

Warum VOR dem 01. April?
Ganz einfach erklärt: eine Gesetzesänderung wird immer einige Tage vor Inkrafttreten publiziert. Und der 01. April kam deswegen gelegen, weil es der Anfang des 2. Quartals 2015 ist.

Die Resonanz
Von Aggressionen über Unsicherheit bis hin zum völligen Glauben war alles dabei. Auch, wie wir leider lesen mußten, Beleidigungen und Anfeindungen uns gegenüber. Persönlich fand ich dieses für Kollegen nicht angemessen. 

Leute…nehmt es uns nicht übel. Es war ein Spaß und sollte auch als ein solcher abgehakt werden!
Sorry, wenn wir Euch irregeführt haben!

✔Danika’s Blog

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