Neue Regelungen bei Verbandskasten im Auto

Nach bisherigem Stand von Januar 1998 besteht seit 01.Januar 2014 eine geänderte DIN-Norm für den so genannten KFZ- Verbandkasten (DIN 13164).

Verbandkasten

Die Verbandkastennorm DIN 13164 wurde überarbeitet und somit Art und Menge des jetzt festgeleten Inhaltes laut der zuständigen Stelle (Arbeitsausschuss Verbandmittel und Behältnisse im Normungsausschuss Medizin im DIN e. V.) den Anforderungen der Ersten Hilfe unter Berücksichtigung neuester medizinisch- wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst.

Seit 1. Januar 2014 muss der Verbandskasten in Autos und Motorrädern zusätzliche Erste-Hilfe-Materialien enthalten. Das schreibt die geänderte Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor. Der vorhandene Verbandskasten sollte ergänzt, beim Kauf eines neuen auf die jetzt gültige Norm DIN 13164 geachtet werden.

Verbandkästen nach bisherigem Recht bzw. bisheriger Befüllung dürfen auch weiterhin (bis Ende 2014) verkauft werden. Ein Verbandkasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35 h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Der Verbandkasten soll fachgerechte Erste Hilfe am Unfallort ermöglichen.

Daher darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandkasten bis zum Erreichen seines Verfalldatums verwendet werden.

Folgende Artikel wurden neu aufgenommen:

– 1 Fertigpflasterset, 14-teilig (u.a. Fingerkuppenverbände, Pflasterstrips diverse Größen)
– 1 Verbandpäckchen K (klein)
– 2 Feuchttücher zur Hautreinigung

Folgende Artikel wurden gestrichen und somit deren Inhalt reduziert:

– 1 Verbandpäckchen M (mittel) wurde gestrichen, es verbleiben somit 2 von 3
– 1 Verbandtuch BR wurde gestrichen, es verbleibt somit 1 von 2
– 4 Stück Wundschnellverband wurden gestrichen, es verbleiben somit 4 von 8
– gestrichen wurde ebenfalls die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden

Das gehört in einen Kfz-Verbandskasten

Hier ist noch eine komplette Liste aller Bestandteile, die eine Kfz-Verbandskasten nach der neuen Norm DIN 13164:2014 enthalten muss:

– 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
– 14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
– 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
– 2 Fingerkuppenverbände
– 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
– 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
– 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
– 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
– 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
– 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
– 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
– 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
– 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
– 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
– 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
– 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
– 2 Dreiecktücher DIN 13168
– 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
– 1 Schere DIN 58279
– 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
– 1 Erste-Hilfe-Broschüre
– 1 Inhaltsverzeichnis

Quellen: DRK, Apothekenblog,
Bild: amazon

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