Das neuste Gerücht aus dem Fahrerleben

Heute kam mir was zu Ohren, dass ich echt mit den Ohren schlackern musste.
Und zwar Folgendes:
Wir Kraftfahrer müssen ja nun mal alle 5 Jahre die 5 Module nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz absolvieren. So weit…so gut.
Nun gibt’s da aber einige Fahrer, die felsenfest der Meinung sind, dass man nur 5 Module nachweisen muss. Man könne auch 5 mal das gleiche machen und schon bekäme man die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen! Hauptsache man kann 5 Module vorweisen.

Wie kommt man auf so nen Bullshit?
Es geht seit langer Zeit in den Medien rauf und runter, was für uns Fahrer Pflicht ist und die dazugehörigen Fristen.
Auch bietet das world wide web massig Input rund um das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Man muss es nur nutzen! Und vor allem wollen!

Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist.

Die fünf Module sind :

Modul 1 LKW: Eco-Training
Modul 2 LKW: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3 LKW: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 LKW: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5 LKW: Ladungssicherung

Quelle: BKF Weiterbildung

4 comments for “Das neuste Gerücht aus dem Fahrerleben

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