Änderung des Reisekostenrechts (Spesen)

Im Vermittlungsausschuss haben sich Bundestag und Bundesrat nun auf die geplante Änderung des Reisekostenrechts verständigt.

Die Steuersenkungspläne der schwarz-gelben Koalition hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am späten Mittwochabend zwar platzen lassen – auf die geplante Reform des Reisekostenrechts konnten sich die Politiker jedoch einigen.

Demnach können Erwerbstätige von Januar 2014 an höhere Ausgaben von der Steuer absetzen beziehungsweise sich vom Arbeitgeber erstatten lassen. Dieser wiederum hat es bei der Abrechnung einfacher, da die Regelungen nun klarer sind und es nur noch zwei Sätze für den Verpflegungsmehraufwand gibt.

Bisher bekommen Arbeitnehmer bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden 6 Euro vom Arbeitgeber erstattet, bei einer Reise von mindestens 14 Stunden 12 Euro und von mindestens 24 Stunden pro Tag 24 Euro. Von 2014 an entfällt die erste Stufe: Bei einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden gilt eine Pauschale von 12 Euro und bei 24 Stunden plus Übernachtung eine von 24 Euro. Die 12 Euro werden zudem für An- und Abreisetage gezahlt.

Zudem wird eine „erste Tätigkeitsstätte“ als fester Arbeitsort festgelegt. Wer von seiner Wohnung zu verschiedenen Einsatzorten fährt, kann künftig jedes Mal die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen, also sehr viel höhere Beträge als bislang.

ÄNDERUNG NUR IM DETAIL
Der Vermittlungsausschuss kommt damit dem von der schwarz-gelben Koalition vorgelegten und bereits im Oktober im Bundestag beschlossenen Entwurf nach.

Auf Drängen der Ländervertreter wird lediglich ein Detail geändert: Als Wohnung des Dienstreisenden gilt nicht wie ursprünglich vorgesehen der „eigene“ Hausstand, sondern der Hausstand, der „den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet“. Somit müssen Arbeitnehmer, die ihre Pauschalsätze von 12 beziehungsweise 24 Euro geltend machen, nicht mehr nachweisen, dass die Wohnung, von der sie starten, ihr eigener Hausstand ist.

Der Bundesrat hatte den Entwurf kürzlich noch abgelehnt, da er Steuerausfälle aufgrund der Pauschalenhöhe von 12 Euro befürchtet hatte. Stattdessen schlugen die Ländervertreter vor, die Pauschale auf 9 Euro zu kürzen und diese erst ab einer Abwesenheit von 10 statt 8 Stunden zu zahlen. Diese Uneinigkeit konnte zwischenzeitlich bereinigt werden.

GEWERKSCHAFTEN WARNTEN VOR 9-EURO-SATZ
Unter anderem hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi den Vermittlungsausschuss davor gewarnt, die bestehenden Regelungen zu verschlechtern. Vor allem mit Sicht auf die Logistikbranche sei dies mit schwerwiegenden Folgen behaftet. „Es kann nicht hingenommen werden, dass Fahrerinnen und Fahrer durch Kürzung der steuerlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand quasi bestraft werden“, so Verdi-Vizechefin Andrea Kocsis. Viele Beschäftigte im Speditions- und Logistikgewerbe arbeiteten unter schwierigen Arbeitsbedingungen wie langen täglichen Lieferfahrten ohne günstige Eigenversorgungsmöglichkeiten und seien auf die steuerfreien Pauschalen angewiesen.

Nach Berechnungen der Gewerkschaft hätte eine Streichung des Zeitraumes von acht bis zehn Stunden und eine Absenkung der Pauschale auf 9 Euro für die bundesweit etwa 750.000 Berufskraftfahrer zu einer steuerlichen Verschlechterung von bis zu 120 Euro im Monat geführt.

Quelle: BizTravel

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